Rechtsprechung
   VG Berlin, 06.12.2010 - 4 L 425.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,34947
VG Berlin, 06.12.2010 - 4 L 425.10 (https://dejure.org/2010,34947)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.12.2010 - 4 L 425.10 (https://dejure.org/2010,34947)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. Dezember 2010 - 4 L 425.10 (https://dejure.org/2010,34947)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,34947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 28 Abs 4 S 2 FeV, § 28 Abs 4 S 1 Nr 2 FeV, § 28 Abs 4 S 1 Nr 4 FeV, § 47 Abs 2 S 1 Halbs 1 FeV, Art 8 Abs 2 EWGRL 439/91
    Anerkennung eines ausländischen Führerscheins und vorherige Sperrfrist nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen Verkehrsstraftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 16.03.2010 - 11 BV 09.2752

    Vorlagefrage an den EuGH zur europarechtskonformen Auslegung des § 28 FeV

    Auszug aus VG Berlin, 06.12.2010 - 4 L 425.10
    Mit Beschluss vom 16. März 2010 - 11 BV 09.2752 - legte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG dahingehend auszulegen sind, dass ein Aufnahmemitgliedstaat berechtigt ist, die von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen, wenn aufgrund von Angaben in diesem Führerschein ein Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b. dieser Richtlinie feststeht, ohne dass zuvor der Aufnahmemitgliedstaat eine Maßnahme im Sinn des Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie auf den Inhaber des Führerschein angewendet hat (vgl. ABl. C vom 3. Juli 2010, S. 19; Rechtssache C-184/10).
  • EuGH, 03.07.2008 - C-225/07

    Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus VG Berlin, 06.12.2010 - 4 L 425.10
    Dies ist durch den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 2008 - C-225/07 - (Möginger; NJW 2009, 207) nicht geklärt, weil Herr Möginger vor der Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis die deutsche entzogen worden war und gegen ihn wiederholt Sperrfristen verhängt worden waren.
  • VGH Hessen, 18.06.2009 - 2 B 255/09

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Berlin, 06.12.2010 - 4 L 425.10
    Auf der Grundlage der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Juni 2009 - 2 B 255/09 - sei der Bescheid rechtswidrig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - 16 B 72/11

    Verpflichtung zur Vorlage oder Übersendung eines tschechischen Führerscheins

    Insoweit kann dahinstehen, ob die mit Urteil des Amtsgerichts Menden (Sauerland) vom 24. September 2001 gegen den Antragsteller verhängte Festsetzung einer isolierten Sperrfrist nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB für die (Wieder)Erteilung einer Fahrerlaubnis bei wertender Betrachtung einer gerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis im Sinne von § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV gleichzustellen ist, so VGH Bad.Württ., Beschluss vom 18. November 2010 10 S 1837/10 , juris, Rn. 6 (= Blutalkohol 48 [2011], 118); ähnlich auch schon OVG NRW, Beschluss vom 13. Oktober 2009 16 B 1067/09 , juris, Rn. 5 (= NZV 2010, 167 = VRS 118 [2010], 228 = Blutalkohol 47 [2010], 259); anderer Ansicht Bayer. VGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 11 C 10.2462 , juris, Rn. 20 bis 22 (= Blutalkohol 48 [2011], 121); VG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2010 4 L 425.10 , juris, Rn. 16, bzw. ob die Bestimmung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 FeV nicht nur während des Laufes der Sperrfrist der Anerkennung einer EU/EWRFahrerlaubnis entgegensteht, sondern die Sperrzeitverhängung wie die in § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV genannten Tatbestände ohne eine entsprechende zeitliche Begrenzung die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis ausschließt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht